Kinderschutz im Ju-Fitness e.V. , Satzungsänderung,Kinderschutzkonzeption

Ju-Fitness e.V. beschließt im Kinderschutzkonzept zahlreiche Maßnahmen zum Kinderschutz im Sport

Der Ju-Fitness e.V. hat in seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung zahlreiche Maßnahmen zur Umsetzung der Kinderschutzmaßnahmen im Sport, welche durch den DOSB (Deutschen Olympischen Sportbund) und dem Landessportbund Sachsen-Anhalt angeregt worden sind, beschlossen.
Unteranderem wurde die Satzung des Ju-Fitness e.V. um folgende Passagen geändert und ergänzt.

Grundsätze Auszug aus §2 der Satzung
1. Der Ju-Fitness e.V. ist parteipolitisch neutral.
2. Er bekennt sich zu den Grundsätzen der Menschenrechte, zur Freiheit des Gewissens und der Freiheit in demokratischer Gesellschaft.
3. Der Ju-Fitness e.V. wendet sich gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sowie gegen antidemokratische, nationalistische und antisemitische Tendenzen.
4. Er fördert Gleichstellung der Geschlechter sowie die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund und wirkt auf Beseitigung bestehender Nachteile hin.
5. Er tritt allen auftretenden Diskriminierungen und Benachteiligungen von Menschen, insbesondere wegen ihrer Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Religion, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder Behinderung entgegen.
6. Der Ju-Fitness e.V. verurteilt jegliche Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.

Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft § 5
1. Der Ausschluss aus dem Verein kann erfolgen, wenn ein Mitglied gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat.
2. Dazu gehört die Missachtung von Grundsätzen des Kinder- und Jugendschutzes, wie dies im Ehrenkodex des Landessportbundes Sachsen-Anhalt niedergelegt ist.
3. Dazu gehört auch die Kundgabe rechtsextremistischer, rassistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung, einschließlich des Tragens beziehungsweise Zeigens rechtsextremer Kennzeichen und Symbole.

Weiterhin beschloss die Mitgliederversammlung einen Verhaltenskodex für alle Mitglieder des Vereins, insbesondere für die Trainerinnen und Trainer.
Verhaltenskodex zur Prävention sexueller Gewalt und sexuellen Missbrauchs

1. Ju-Jutsu dient neben dem sportlichen Aspekt auch zur Förderung positiver Eigenschaften wie z.B. das soziale Zusammenleben junger Menschen. In Verbindung dessen besteht jedoch die erhöhte Gefahr für sexualisierte Gewalt, sexuellen Missbrauchs und Grenzverletzungen. Diese können Kinder und Jugendliche enorm belasten und unterschiedlichste Störungen und Auffälligkeiten herbeiführen. Allerdings sollten Trainer/innen aufgrund der bestehenden Gefahr nicht abgeschreckt sein Kinder und Jugendliche auszubilden. Vielmehr sollte der Gedanke im Vordergrund stehen, dass Kinder und Jugendliche die Basis und die Zukunft des Vereins und in jeglicher Hinsicht vor psychischen und physischen Schäden und Gefahren, vor Missbrauch und Gewalt zu schützen sind. Daher sollten wir als Vorstand und Trainer/innen bereit sein jeglicher Form von sexualisierter Gewalt nicht zu dulden und bewusst mit dem Thema umzugehen.
2. Kinder- und Jugendtrainer müssen neben der Trainerlizenz auch einen Nachweis haben, dass sie am Kurs zur „sexualisierte Gewalt“ teilgenommen haben. Darüber hinaus ist Voraussetzung, dass sie den Ehrenkodex unterschreiben und ein erweitertes Führungszeugnis beibringen.
3. Es besteht striktes Handyverbot in Umkleideräumen. Zudem müssen sich Trainer/innen getrennt von den Kindern und/oder Jugendlichen umziehen. Möglich wäre es, dass sich Trainer/innen, wenn anderweitige Räume nicht zur Verfügung stehen, umziehen bevor oder nachdem die Kinder und/oder Jugendlichen ihre Trainingskleidung angelegt haben. Auch Eltern ist es untersagt sich in den Umkleidekabinen aufzuhalten. Ausnahmsweise ist dies jedoch zu gestatten, wenn das Kind noch nicht in der Lage ist sich selbst umzuziehen.
4. Die Betreuung der Kinder- und Jugendtrainingseinheiten muss von mindestens zwei ausgebildeten Personen erfolgen.
5. Für jede Trainingsgruppe müssen Verhaltensregeln aufgestellt werden, an welche sich die Kinder, Jugendlichen und Trainer/innen zu halten haben. Grenzverletzende Bemerkungen und Handlungen von Kindern und/oder Jugendlichen dürfen nicht missachtet oder übersehen werden.
6. Eltern, andere Familienangehörige, Freunde und Bekannte dürfen vom Training nicht ausgeschlossen werden. Wohl eher sei es empfehlenswert Eltern während des Trainings mit einzubauen und als Unterstützung mit hinzu zuziehen.
7. Vier Augengespräche zwischen einem Kind oder Jugendlichen und einem/r Trainer/in müssen im gleichen Raum, eventuell etwas entfernt von der Gruppe oder in einen Nebenraum mit geöffneter Tür erfolgen.
8. Der Trainer/die Trainerin dürfen einzelnen Kindern oder Jugendlichen nie Geschenke machen. Gibt es Präsente aufgrund bestimmter Anlässe, dann erfolgen diese an jedes Kind und/oder Jugendlichen.
9. Bei Fahrten zu Lehrgängen, Wettkämpfen oder sonstigen Veranstaltungen dürfen Trainer/innen nicht alleine mit Kindern und/oder Jugendlichen im Auto fahren. Hier sei es angebracht Eltern und andere Familienmitglieder mit einzubinden.
10. Verdachtsfälle müssen ernstgenommen, aber mit Ruhe behandelt werden. Trainer/innen müssen sich bei Kenntniserlangung an die Vertrauensperson unseres Vereins wenden und mit dieser Rücksprache halten. Die Vertrauensperson ist mit diesem Problem speziell vertraut und weiß womöglich am besten, was für weitere Schritte einzuleiten sind. Grundsätzlich sollten alle Beobachtungen, Äußerungen und Verhaltensveränderungen eines Kindes/ Jugendlichen mit Uhrzeit und Datum notiert werden.
 11.Den Trainern/innen sollte bewusst sein, dass jede sexuelle Handlung oder jegliche Anwendung körperlicher und psychischer Gewalt an Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung darstellt und entsprechenden disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen mit sich zieht und bis hin zum Ausschluss aus dem Verein führen kann.


Ansprechpartner im Verein
Der Ju-Fitness e.V. hat Anne Kayser einstimmig als Kinderschutzbeauftragte gewählt. Sie wird Fortbildungen für Trainerinnen und Trainer organisieren und ein ständige Fortschreibung der Kinderschutzkonzeption.

externer Ansprechpartner
Der Ju-Fitness e.V. hat Carl Friedrich von Dechend als externen Ansprechpartner benannt. In dieser Funktion ist er für Anliegen im Verdachtsfall zu ständig.